für das Geschäftsjahr 2010/2011
bzw. den 12-Monatszeitraum vom 01.11.2010 bis 31.10.2011
Nach §10 WpPG sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das
entweder sämtliche Informationen, die das Unternehmen auf Grund kapitalmarktrechtlicher Vorschriften im vorausgegangenen Geschäftsjahr offenzulegen hatte, enthält oder auf sie verweist.
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